Wildunfall –
die Horrorvorstellung aller Fahrzeuglenker
Leider eine Situation, in die jede Lenkerin und jeden Lenker eines Fahrzeuges kommen kann. Es ist daher wichtig, dass man sich vor einem solchen Unglück mit dem richtigen Verhalten bei einem Wildunfall auseinandersetzt.
Grundsätzliches
- Als Lenker trifft sie keine juristische Schuld. Für den Unfall wird niemand bestraft. Die Meldung muss aber umgehend erfolgen.
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Unterlassen Sie aber die Meldung und fahren Sie weiter, so machen Sie sich strafbar. Das gilt auch für die sich später melden. Ausreden, wie Termine oder pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, werden nicht anerkannt.
- Manchmal sind bei einem Wildunfall auch Alkohol oder Drogen im Spiel. Aus Angst vor Konsequenzen wird ein Wildunfall nicht gemeldet. Wichtig: Der Jagdaufseher ist weder daran interessiert, noch befugt, Alkoholproben anzuordnen.
- Es ist verboten, tote Tiere mitzunehmen oder verletzte Tiere zum Tierarzt zu bringen; beides ist strafrechtlich Wilderei!
Was machen nach einem Wildunfall?
- Halten Sie nach einem Wildunfall sofort an, schalten Sie den Warnblinker ein und sichern Sie die Unfallstelle mit dem Pannendreieck.
- Melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei (Tel. 117).
- Verendetes Wild sollte neben die Strasse gelegt werden. Berühren Sie jedoch nie verletztes Wild und halten Sie Abstand zum Tier. Es besteht akute Verletzungsgefahr!
- Ist das Wild nach dem Unfall geflohen, so markieren Sie die Fluchtrichtung. Folgen Sie diesem jedoch niemals selbst (Verletzungsgefahr).
- Warten Sie an der Unfallstelle, bis der zuständige Jagdaufseher eintrifft. Er wird das Wild bergen oder gestützt auf ihre Angaben nachsuchen. Er stellt ihnen auch das notwendige Unfallprotokoll zu Händen der Versicherung aus.
Für die Jagdauseher:
Die Blöcke mit den Unfallprotokollen sind bei der Jagdverwaltung zu beziehen: RJSo hat keine eigenen Bestände.