Ausbildung zur Jägerin, zum Jäger 2. Teil

Der letzte Schritt in der Ausbildung sind jetzt die Prüfungen. Diese werden in zwei Schritten abgelegt. Noch im ersten Jahr der Jagdlehre kann jeweils im September bereits das Prüfungsschiessen absolviert werden.
Bei Erfüllung ist es dem Prüfling möglich, sofern sein Jagdverein damit einverstanden ist, mit der Waffe – in Begleitung – der Jagd nachzugehen.

Im darauffolgenden Frühling kann dann die Prüfung der theoretischen Fächer abgelegt werden.

 


Das Prüfungsschiessen

Eine Anmeldung muss mindestens 30 Tage vorher mittels Anmeldeformular erfolgen.

KandidatInnen nehmen mit: persönliche Waffen, Munition für Kugelwaffe, Fernglas ohne Distanzmesser und Warnweste.
 

Die Prüfung besteht aus den Elementen:

  • Jagdparcousr Schrot, mit Waffe, ohne Schussabgabe.
  • Jagdparcours Kugel, mit Waffe, ohne Schussabgabe.
  • Waffenhandhabung mit den eigenen Waffen, ohne Schussabgabe.
  • Schiessen mit Schrot und Kugel

 

 
 

Die Prüfungsanforderungen sind aus diesen Papieren zu entnehmen:


Die theoretische Prüfung

Die Anmeldung muss mindestens 30 Tage vorher mittels Anmeldeformular erfolgen. Das ausgefüllte Lehrgangsheft ist der Anmeldung beizulegen. Fehlt das Lehrgangsheft oder trifft die Anmeldung zu spät ein, wird die Kandidatin/der Kandidat nicht zur Prüfung zugelassen.

Die Prüfung besteht aus den Elementen:

  • Wildbiologie
  • Wild und Umwelt
  • Jagdpraxis
  • Jagdgesetz

Die Prüfung wird in zwei Teilen abgelegt.

  1.  Ein schriftlicher Teil. Der dauert 2 Stunden und besteht aus Fragen aus allen Fächern.
  2. Die mündliche Prüfung. Dabei werden jeweils Zweiergruppen gebildet, die miteinander die verschiedenen Fächer durchgehen.
     
 
 

Die Prüfungsanforderungen sind in diesen Papieren ersichtlich:

Viel Erfolg bei der Jagdprüfung!